Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Allgemeines
Die Arion Consulting GmbH ist eine Schweizer Webkom- munikations-Agentur mit Sitz in Zihlschlacht (TG), welche ihren Kunden umfassende Beratung, Konzeption und Rea- lisation von Internet-, Intranet-, Extranet-Auftritten und E-Commerce-Lösungen in der Regel auf der Basis von Open Source Software sowie Webhosting-Leistungen anbietet.
2 Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich der inter- Arion Consulting GmbH. Änderungen sind nur gültig, wenn sie nachträglich, in einem schriftlichen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Dokument und unter Bezug auf diesen Vertrag erfolgen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann zu einem Vertragsbestandteil, wenn die Arion Consulting GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Arion Consulting GmbH kann ihre Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen.
3 Vertragsabschluss
Offerten der Arion Consulting GmbH sind für die darin genannte Frist verbindlich.
Der Vertrag kommt in der Regel durch die Zustellung der durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung zustande.
Erfolgt die Annahmeerklärung mündlich, elektronisch oder durch konkludentes Verhalten des Kunden, wird Arion Consulting GmbH dem Kunden in der Regel eine Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail zustellen.
Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich.
Erfolgt ausnahmsweise keine Bestätigung durch Arion Consulting GmbH, dann kommt der Vertrag zustande, wenn Arion Consulting GmbH mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde nicht widerspricht.
4 Vertragsgegenstand
Arion Consulting GmbH bietet Dienstleistungen und Produkte für den massgeschneiderten Internetauftritt des Kunden an. Die Dienstleistungen umfassen unter anderem die Erstellung von Websites, ihre Anpassung und Überarbeitung, Schulungs- und Beratungsdienstleistungen, Sicherheitsmassnahmen und Webhosting.
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Anhang einen integrierenden Bestandteil der zwischen Arion Consulting GmbH und dem Kunden geschlossenen Individualvereinbarung. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Abwicklung der Individualvereinbarung.
Die durch Arion Consulting GmbH geschuldeten Leistungen werden in einer Individualvereinbarung detailliert geregelt. Die Individualvereinbarung besteht aus der Offerte der Arion Consulting GmbH und der durch den Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung. Bei mündlichen, elektronischen oder konkludenten Vereinbarungen bildet die Bestätigung der Arion Consulting GmbH die Individualvereinbarung.
Bei einem Widerspruch zwischen der Individualvereinbarung und den allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Im Übrigen gehen die jüngeren den älteren Dokumenten vor.
5 Zusammenarbeit in Projekten
Der Projektverlauf und die Projektorganisation werden in der Individualvereinbarung geregelt.
Der Kunde bezeichnet eine Ansprechperson, welche entscheidungsbefugt ist und deren Name in der Individualvereinbarung festgehalten wird. Die in der Individualvereinbarung genannte Ansprechperson darf nur durch eine Person mit gleichwertigen fachlichen Kenntnissen und in Absprache mit Arion Consulting GmbH ersetzt werden.
Der Kunde ist sich bewusst, dass der Projekterfolg von seinem jeweiligen qualitativ ausreichenden und rechtzeitigen Mitwirken abhängig ist. In diesem Sinne garantiert der Kunde, genügend Personalressourcen zur Verfügung zu stellen und für das konkrete Projekt ausreichend qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen. Der Kunde wird diese zusätzlichen Ressourcen für das Projekt (nebst seinem laufenden Tagesgeschäft) zur Verfügung stellen.
6 Termine
Termine sind grundsätzlich erstreckbar. Sie sind nur verbindlich, wenn dies in der Individualvereinbarung ausdrücklich vereinbart und so gekennzeichnet wird.
Falls eine Partei erkennt, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, teilt sie dies der anderen Partei möglichst frühzeitig schriftlich mit. Termine, welche ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden, können nur mit Zustimmung beider Parteien verschoben werden. Die Zustimmung darf nur in begründeten Fällen verweigert werden.
Terminverzögerungen, welche durch die verspätete Mitwirkung des Kunden verursacht werden, können die Projektdauer verlängern.
7 Nutzungsrechte
Ohne anderslautende Bestimmung in der Individualvereinbarung erhält der Kunde das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen. Im Nutzungsrecht inbegriffen sind das Aufschalten der Website und das Ändern der In- halte im Umfang der Berechtigungen.
Die meisten der mit Open Source Software erstellten Websites unterliegen der General Public Licence (GPL), die der Kunde seinerseits einhalten muss. Die Lizenzbedingungen der General Public Licence können auf der Website der Arion Consulting GmbH eingesehen werden. Der Kunde erhält auf Verlangen eine CD mit den Entwicklungsdaten der von ihm in Auftrag gegebenen Website.
Sämtliche Rechte und insbesondere die Urheberrechte an den im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Arbeitsergebnisse (wie z.B. Konzepte, Grafiken und Schulungs- unterlagen etc.) bleiben bei der Arion Consulting GmbH, bzw. sie gehen an diese über, sofern sie nicht bei ihr entstanden sind. Davon ausgenommen sind Programmierdienstleistungen auf der Basis von Open Source Software.
8 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch die Arion Consulting GmbH während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich mitzuteilen sowie die im Projekt-Terminplan vorgesehenen Erklärungen (Gut zum Design und Abnahmebestätigung) rechtzeitig abzugeben.
Mit der Erklärung „Abnahmebestätigung“ gilt die Leistung der Arion Consulting GmbH als abgenommen.
Der Kunde darf die Erklärungen „Abnahmebestätigung“ nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. In diesem Fall müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Können die Mängel auch nach der Ansetzung einer zweiten Nachfrist nicht behoben werden, dann stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses vor der Erklärung „Abnahmebestätigung“ nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen. Die Mängel wer- den protokolliert und im Rahmen der Gewährleistungs- pflicht der internezzo ag innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben.
9 Hosting
9.1 Zugang zur Website
Die Arion Consulting GmbH speichert alle Kundendaten auf eigener Infrastruktur in der Schweiz & aus Sicherheitsgründen auch in Deutschland, parallel an zwei verschiedenen Standorten.
Der Zugang des Kunden zu seiner Website kann in zwei unterschiedlichen Berechtigungsstufen erfolgen:
- als Redaktor
- als Administrator (und/oder FTP Vollzugriff)
Redaktoren haben eingeschränktere Möglichkeiten, die Website zu ändern, als Administratoren. In der Regel erhält der Kunde den Zugang als Redaktor. Wünscht er einen Zugang als Administrator, so muss er dies der Arion Consulting GmbH schriftlich mitteilen. Diese stellt ihm darauf ein zusätzliches Dokument zu, in welchem der Kunde über mögliche Folgen der unsachgemässen Ausübung seiner Administratorenrechte und über den damit zusammenhängenden Gewährleistungsausschluss aufmerksam gemacht wird. Mit der Akzeptanz dieser Bedingungen werden die Zugangsrechte anschliessend von Arion Consulting GmbH geändert.
9.2 Rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung
Der Kunde sorgt dafür, dass die ihm von Arion Consulting GmbH erbrachten Dienstleistungen und erstellten Websites gesetzes- und vertragskonform genutzt werden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner Website sowie die darauf angebotenen Dienstleistungen und Produkte nicht gegen die anwendbare nationale oder internationale Rechtsordnung verstossen.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die geltenden Gesetze gegen die Verbreitung von rechts- und sittenwidrigen sowie jugendgefährdenden Inhalten (wie beispielsweise rassistische oder pornografische Inhalte) und zum Schutz des Urheberrechts zu beachten. Zudem ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Dienste der Arion Consulting GmbH zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere durch Verbreitung von Viren oder das unverlangte Zusenden von Massenmails (Spam) zu nut- zen.
Wird Arion Consulting GmbH von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Nutzung der Dienstleistung angezeigt, ist Arion Consulting GmbH berechtigt, den zuständigen Behörden die Daten des Kunden bekannt zu geben.
Ist eine rechtswidrige Nutzung durch eine Behörde angezeigt, ist sie offensichtlich oder besteht erheblicher Verdacht auf eine solche Nutzung, insbesondere aufgrund von Hinweisen Dritter, so ist Arion Consulting GmbH zudem berechtigt, die Erbringung ihrer vertragsgemässen Leistung zu unterbrechen, die Dienstleistung für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos aufzulösen.
Die Ergreifung von weiteren Massnahmen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzforderungen durch die Arion Consulting GmbH im Falle der rechtswidrigen Nutzung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
10 Zahlungsbedingungen 10.1 Allgemein
Die Entschädigung für die Leistungen derArion Consulting GmbH ergibt sich gemäss den Bestimmungen in der Individual- vereinbarung. Bei Dauerverträgen mit wiederkehrenden Leistungen (z.B. SLA, Domain, Hosting) sind die Kosten für das gesamte nächste Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen, sofern nichts Abweichendes aufgrund einer Individualvereinbarung oder der vorliegenden AGB gilt. Arion Consulting GmbH stellt dem Kunden jeweils im Voraus eine Rechnung bis Ende des Jahres. Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Zeitpunkt vom Kunden zu begleichen. Bezahlte Beträge werden von Arion Consulting GmbH grundsätzlich nicht zurück erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Leistungen von Arion Consulting GmbH vom Kunden nicht mehr genutzt bzw. bezogen werden.
Bei Zahlungsverzug kann Arion Consulting GmbH ihre Leistungen, ohne Angabe von Gründen, einstellen bzw. den Vertrag fristlos auflösen. Für Zusatzleistungen oder Leistungen, die während einer laufenden Vertragsperiode bzw. eines laufenden Monats neu bezogen werden, gelten die Regelungen gemäss Ziff. 10.3 für Hostingverträge analog.
Wenn in der Individualvereinbarung kein Pauschalpreis vereinbart wird, werden die Leistungen der Arion Consulting GmbH nach Aufwand berechnet.
Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen sind vom Kunden die staatlichen Gebühren und Steuern (wie beispielsweise Mehrwertsteuer) sowie Auslagen und Spesen derArion Consulting GmbH zu bezahlen.
Bei einer verspäteten Zahlung ist Arion Consulting GmbH berechtigt, nach vorgängiger Mahnung und dem erfolglosen Verstreichen einer Nachfrist, einen Verzugszins in der Höhe von 5% p.a. ab Fälligkeit (30 Tage nach Rechnungsstellung) zu berechnen.
10.2 Projektverträge
Die Arion Consulting GmbH ist berechtigt, bei Projekten Akontozahlungen zu verlangen.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, jeweils innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
10.3 Hostingverträge
Die Gebühren der Hosting-Dienstleistungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Arion Consulting GmbH. Die Zahlungspflicht beginnt, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit der Inbetriebnahme, d.h. mit der Freischaltung des Zuganges.
Im Paketpreis sind die Kosten für die Domains (beispiels- weise .ch, .li, .com, .net, .org, .biz, und .info) nicht automatisch enthalten und werden falls gewünscht und rechtlich möglich, von Arion Consulting GmbH nach Aufwand registriert.
Bei der Bestellung einer oder mehrerer kostenpflichtiger Zusatzdienstleistungen während einer laufenden Rechnungs- resp. Vertragsperiode, stellt die Arion Consulting GmbH eine Pro-Rata-Rechnung über die verbleibende Dauer aus.
Der Webserver-Speicherplatz, der dem Kunden maximal zur Verfügung steht, ist in der Individualvereinbarung für die Hostingleistungen festgelegt. Dieser Speicherplatz beinhaltet sämtliche Hostingdaten (z.B. Webseiteninhalt,
Datenbank, Statistikdaten und E-Mail-Postfächer). Nutzt der Kunde mehr als den vereinbarten Speicherplatz, werden die zusätzlichen Kosten ohne vorherige Mitteilung in Rechnung gestellt. Als Stichtag gilt der Tag, an welchem der Speicherplatz überschritten wurde. Die Verrechnung beginnt rückwirkend ab Monatsbeginn. Steigen die Hostinggebühren durch die Erhöhung um mehr als 30% des aktuell bezahlten Preises, nimmt die Arion Consulting GmbH Kontakt mit dem Kunden auf und stellt ihm eine neue Offerte aus.
Arion Consulting GmbH ist berechtigt, die vereinbarten Preise jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag innerhalb von 2 Wochen auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.
11 Gewährleistung 11.1 Allgemein
Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden von der Arion Consulting GmbH durch fachlich kompetente Personen und gemäss den anerkannten Regeln ihrer Branche erbracht. Arion Consulting GmbH gewährleistet, dass ihre Arbeitsresultate die vertraglich vorgegebenen Bedingungen erfüllen.
Die Gewährleistungsdauer für von der Arion Consulting GmbH erstellte Websites beträgt sechs Monate ab Abnahme der Website. Sollten während der Gewährleistungsdauer Mängel an der Leistung durch den Kunden entdeckt werden, so behebt Arion Consulting GmbH nach erfolgter schriftlicher und begründeter Rüge durch den Kunden die Mängel innert einer angemessenen Frist ohne zusätzliche Rechnungsstellung.
Betreffend der Erbringung von Hosting-Dienstleistungen kann die Arion Consulting GmbH keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Dienstleistungen und/oder der Website gewährleisten.
11.2 Ausnahmen
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, welche nicht auf die durch Arion Consulting GmbH erbrachten Leistungen zurückzuführen sind wie: fehlerhafte Nutzung oder Änderung der erstellten Website durch den Kunden und kommunikationsseitige Störungen, welche Arion Consulting GmbH nicht zu vertreten hat.
Für Kunden mit Administratoren-Zugang gilt ein besonderer Gewährleistungsausschluss, der vor Gewährung dieses Zugangs schriftlich von den Parteien vereinbart wird.
12 Haftung
Die Arion Consulting GmbH haftet ausschliesslich für direkte Schäden, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung der Individualvereinbarung absichtlich oder grob fahrlässig zufügt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Arion Consulting GmbH für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn.
Die Arion Consulting GmbH haftet zudem, gemäss den oben stehenden Bestimmungen, nur für Datenverluste, welche auf die absichtliche oder grobfahrlässige Verletzung der Datensicherungspflicht gemäss Individualvereinbarung zurückzuführen sind. Arion Consulting GmbH haftet nicht für Datenverluste, die der Kunde verursacht hat.
Arion Consulting GmbH tritt jegliche Haftung per sofort ab, sobald an dem Projekt selbst oder von einer Drittperson Änderungen vorgenommen werden.
Die Haftungssumme, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist summenmässig beschränkt auf die Projektsumme, maximal aber auf den Betrag von CHF 10’000.00.
13 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit
Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, sämtliche unternehmerischen Geheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragserfüllung Kenntnis erhalten, absolut vertraulich zu behandeln. Arion Consulting GmbH sichert dem Kunden zu, ihre Mitarbeiter und zur Vertragserfüllung beigezogenen Personen diese Geheimhaltung zu überbinden.
Diese Bestimmung gilt auch nach der Beendigung des Vertrages und endet erst mit dem allgemeinen Bekanntwerden der betreffenden Informationen und Daten.
Arion Consulting GmbH verpflichtet sich, die anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen genau einzuhalten. Die internezzo ag wird insbesondere die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke verwenden oder an unberechtigte Dritte weitergeben.
Der Kunde ist für die Ergreifung der für die Datensicherheit erforderlichen Massnahmen (Geheimhaltung Benutzer ID und Passwort, Virenschutz, Firewall, Backup etc.) in seinem Verantwortungsbereich selber verantwortlich.
Die durch Arion Consulting GmbH zu ergreifenden Massnahmen zur Sicherung der Daten des Kunden werden in der Individualvereinbarung in Absprache mit dem Kunden geregelt. Arion Consulting GmbH ist nicht verpflichtet, von sich aus darüber hinausgehende Datensicherungsmassnahmen durchzuführen.
14 Vertragsdauer 14.1 Projektverträge
Projektverträge werden in der Regel auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und enden betreffend einmaliger Leistungen mit der Erfüllung.
14.2 Allgemein Dauerverträge mit wiederkehren- den Leistungen
Sofern aufgrund der Individualvereinbarung oder der vorliegenden AGB nichts Abweichendes gilt, verlängern sich Dauerverträge mit wiederkehrenden Leistungen (wie z.B. Domain-Verträge,) automatisch am Ende eines jeden Kalenderjahres um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vereinbarungsgemäss gekündigt wurden.
Sollte keine abweichende Kündigungsfrist aufgrund eines Individualvertrages oder der vorliegenden AGB vereinbart worden sein, gilt für beide Parteien eine Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende des Kalenderjahres. Im Weiteren gelten die gemäss Ziff. 14.3 für Hostingverträge festgesetzten Regelungen analog.
14.3 Hostingverträge
Hostingverträge werden ebenfalls auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Der Hostingvertrag kann jederzeit von jeder Partei schriftlich mit einer Frist von 60 Tagen auf das Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils automa- tisch um weitere 12 Monate.
Der Kunde hat zusätzlich das Recht, den unbefristeten Vertrag gemäss Ziff. 10.3 zu kündigen, wenn er mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden ist.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen.
Kündigt Arion Consulting GmbH den Hostingvertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst oder die Dienstleistung zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde Arion Consulting GmbH die offenen Gebühren bis zum Ende des Vertragsjahres sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche damit verbundenen Kosten.
Die gerichtliche Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Bestimmungen betreffend Urheberrecht, Geheim- haltung, Haftung, Datenschutz und Datensicherheit etc. gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
15 Schlussbestimmungen
Sollten Teile des Vertragswerkes nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest des Vertrages weiter. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.
Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.
Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftlichkeit verlangt, dann kann diese sowohl durch Briefpost als auch durch Fax und / oder E- Mail erfüllt werden, sofern in den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in der Individualvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen der Arion Consulting GmbH ist ausgeschlossen.
Beim Auftreten möglicher Konflikte unter diesem Vertrag sind die Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement, gegebenenfalls unter Beizug sachverständiger Dritter, einzusetzen.
Sollte Arion Consulting GmbH ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht geltend machen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.
DieArion Consulting GmbH behält sich Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vor. Diese werden dem Kunden schriftlich oder in anderer geeigneter Weise, z.B. auf der Website, bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht, jedoch unter Ausschluss des UN- Kaufrechts (UN-Citral).
Erfüllungsort ist Rotkreuz. Klagen des Kunden können ausschliesslich am sachlich zuständigen Gericht am Sitz Arion Consulting GmbH eingereicht werden.
Die Arion Consulting GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Domizil zu belangen.